Größe und Verteilung der Äsungsflächen im Revier
Erstrebenswert ist es, mindestens 1% des Reviers für Äsungsflächen zur Verfügung zu haben. Durch intensive Bemühungen und mit Hilfe von ortsansässigen Landwirten oder Waldbesitzern lässt sich die benötigte Fläche sicher beschaffen. Im Wald sollten auch die kleinsten Flächen wie Gräben, Wegränder, Holzladeplätze, Schneisen, Feuerschutzstreifen, Strom- und Leitungstrassen genutzt werden. Wenn größere, zusammenhängende Flächen vorhanden sind, sollten die einzelnen Parzellen nicht größer sein als 2.000 – 3.000 m². Schmale Streifen werden vom Wild bevorzugt. Die Äsungsflächen sollten leicht und ohne Gefahr erreichbar sein, also nicht in der Nähe von befahrenen Straßen und häufig frequentierten Spazierwegen angelegt werden. In Feldrevieren müssen Wildäsungsflächen neben der Bereitstellung von Futter eine weitere Funktion erfüllen: Sie gewähren Deckung und Einstand für dort lebendes Niederwild. Besonders in den Wintermonaten mangelt es an Einstands- und Ruheplätzen
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Eine erfolgreiche und zugleich kostengünstige Möglichkeit, Futter und Deckung für Spätsommer, Herbst und Winter zu schaffen, ist der Zwischenfruchtanbau. Viele Landwirte bauen auf ihren im Sommer abgeernteten Äckern Zwischenfrüchte zur Futtergewinnung oder Gründüngung an.
Die Jagdpächter könnten hier durch kostenlose Bereitstellung des Saatguts sicherlich immer mehr Landwirte dazu bewegen, Zwischenfruchtanbau zu betreiben und diese Kulturen möglichst bis Spätherbst oder sogar bis in den Winter hinein stehen zu lassen. Neue Anbauverfahren in der Landwirtschaft – wie zum Beispiel die Aussaat von Mais oder Zuckerrüben in überwinternde oder abfrierende Zwischenfrüchte – schaffen zusätzliche Deckungsmöglichkeiten. Dadurch entfallen für den Revierinhaber die Kosten für Pacht, Bearbeitung und Düngung, und das Wild findet Äsung und Einstand in der sonst zu dieser Jahreszeit bereits trostlos kahlen und ausgeräumten Ackerlandschaft.